Hakenkreuzfahne wird deutsche Nationalflagge. Am 12. März 1933 wurde durch einen Erlass des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg angeordnet, dass ab dem folgenden Tag bis zur endgültigen Regelung der Reichsfarben die schwarz-weiß-rote Flagge und die Hakenkreuzflagge gemeinsam zu hissen seien. Der Erlass Paul von Hindenburgs setzte de facto Artikel 3 der Weimarer Verfassung („Die Reichsfarben sind Schwarz-Rot-Gold“) außer Kraft. Hitler erklärt die Hakenkreuzfahne bereits am 9. Juli 1933 zum offiziellen nationalen Symbol. Die vorläufige Regelung der Nationalflaggen galt bis zum 15. September 1935, dann wird die NS-Flagge die einzige Reichsflagge. Filmlänge 1:23. Zum Erwerb einer Lizenz für den vollständigen Beitrag wird eine Lizenzgebühr in Höhe von 3 mal 30 Sekunden berechnet.
Hakenkreuzfahne wird deutsche Nationalflagge 1933
Beschreibung
Hakenkreuzfahne wird deutsche Nationalflagge 1933
Hakenkreuzfahne wird deutsche Nationalflagge. Am 12. März 1933 wurde durch einen Erlass des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg angeordnet, dass ab dem folgenden Tag bis zur endgültigen Regelung der Reichsfarben die schwarz-weiß-rote Flagge und die Hakenkreuzflagge gemeinsam zu hissen seien. Der Erlass Paul von Hindenburgs setzte de facto Artikel 3 der Weimarer Verfassung („Die Reichsfarben sind Schwarz-Rot-Gold“) außer Kraft. Hitler erklärt die Hakenkreuzfahne bereits am 9. Juli 1933 zum offiziellen nationalen Symbol. Die vorläufige Regelung der Nationalflaggen galt bis zum 15. September 1935, dann wird die NS-Flagge die einzige Reichsflagge.
Swastika flag becomes German national flag. On March 12, 1933, a decree issued by Reich President Paul von Hindenburg ordered that the black-white-red flag and the swastika flag were to be flown together from the following day until the final regulation of the colors of the Reich. Paul von Hindenburg’s decree de facto suspended Article 3 of the Weimar Constitution („The colors of the Reich shall be black, red and gold“). Hitler declared the swastika flag to be the official national symbol as early as July 9, 1933. The provisional regulation of national flags was valid until September 15, 1935, when the Nazi flag becomes the sole flag of the Reich.
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